23-Jähriger gesteht Brandanschläge mit linksextremistischem Hintergrund vor Gericht
Bela Winkler23-Jähriger gesteht Brandanschläge mit linksextremistischem Hintergrund vor Gericht
Ein 23-jähriger Mann muss sich seit dieser Woche vor dem Landgericht Hechingen wegen versuchten Mordes im Zusammenhang mit linksextremistischem Hintergrund verantworten. Tobias K. gestand eine Serie von Brandanschlägen mit Molotowcocktails im vergangenen Oktober in Leibertingen (Baden-Württemberg) ein. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, aus politischen Motiven gehandelt zu haben – die Angriffe richteten sich gegen einen ehemaligen AfD-Politiker sowie Rettungskräfte.
Im Mittelpunkt des Prozesses stehen mehrere Brandstiftungen, die der Angeklagte innerhalb einer Nacht verübte. Zunächst zündete Tobias K. ein Auto an, das dem Lebensgefährten von Michael K., einem Unternehmer und ehemaligen AfD-Kommunalpolitiker, gehörte. Als sich die Flammen ausbreiteten, erlitt dieser Verbrennungen an den Füßen, als er versuchte, das Feuer zu löschen.
Anschließend warf der Angeklagte einen weiteren Brandsatz auf ein benachbartes Wohngebäude, in dem sechs Menschen schliefen. Vor Gericht räumte er ein, deren möglichen Tod billigend in Kauf genommen zu haben. Später in derselben Nacht griff er zudem Polizisten und Feuerwehrleute mit einem Molotowcocktail an.
Ermittler der Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamts Stuttgart vermuten linksextremistische Motive hinter den Taten. Tobias K. behauptet, sein Handeln sei unter Drogeneinfluss erfolgt und durch AfD-Parolen provoziert worden. Zwar gab er zu, Mitglied der Linkspartei zu sein, bestritt jedoch eine aktive Rolle in anderen politischen Gruppen. Die Behörden fanden keine Belege für direkte Verbindungen zu organisierten extremistischen Netzwerken, obwohl er online Inhalte von linksgerichteten und Umweltaktivisten geteilt hatte.
Der Prozess ist auf vier Verhandlungstage angesetzt; das Urteil wird Mitte April erwartet. Tobias K. muss sich wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verantworten. Die Anklage stützt sich auf die politische Zielrichtung der Angriffe und deren Schwere. Die Richter werden entscheiden, ob der linksextremistische Hintergrund rechtlich als Tatmotiv anerkannt wird.






