A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg: Gericht entscheidet über blockiertes Milliardenprojekt
Bela WinklerA39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg: Gericht entscheidet über blockiertes Milliardenprojekt
Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt blockiert
Die Erweiterung der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg kommt weiterhin nicht voran. Rechtliche Auseinandersetzungen haben das Projekt immer wieder verzögert – nun steht ein entscheidendes Urteil bevor. Am kommenden Dienstag wird eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig erwartet.
Seit 2019 sieht sich das Vorhaben mit anhaltenden juristischen Hindernissen konfrontiert. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte zunächst gegen den Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Abschnitt geklagt. Das Gericht gab dem BUND recht, woraufhin im Dezember 2020 eine Nachbesserung und ein zusätzliches Verfahren eingeleitet wurden. Dennoch reichte der BUND 2024 eine weitere Klage ein, sodass die Pläne weiterhin in der Schwebe hängen.
Der südliche Abschnitt soll von Wolfsburg bis Ehra im nördlichen Landkreis Gifhorn führen. Zudem ist der Bau des neuen Rasthofs Tappenbecker Moor zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der geplanten Anschlussstelle Ehra vorgesehen. Die Autobahn GmbH stuft die Planfeststellung für diesen Abschnitt derzeit als nicht vollziehbar ein, bis das Gericht entschieden hat.
Die mündliche Verhandlung zu der jüngsten BUND-Klage wurde vom 13. Mai auf den 23. Juni verlegt. Das anstehende Urteil wird darüber entscheiden, ob die Bauarbeiten im Bereich Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden können. Nach Fertigstellung soll die A39 Lüneburg und Wolfsburg verbinden und dabei über Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter führen, bevor sie in die A7 mündet.
Die Entscheidung des Gerichts am kommenden Dienstag wird die nächsten Schritte für den Ausbau der A39 bestimmen. Bei einer Genehmigung könnten die Bauarbeiten in den umstrittenen Abschnitten wiederaufgenommen werden. Die Zukunft des Projekts hängt vom Ausgang dieses langjährigen Rechtsstreits ab.






