AfD scheitert mit Wahlprotest gegen CDU-Landratssieg in Spree-Neiße
Rebekka LangernAfD scheitert mit Wahlprotest gegen CDU-Landratssieg in Spree-Neiße
Der Kreistag Spree-Neiße hat einen Wahlprotest der AfD gegen die Stichwahl um den Landratsposten am 22. März zurückgewiesen. Damit bleibt der Sieg des CDU-Kandidaten Martin Heusler vorerst gültig. Die AfD hatte Bedenken wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung geäußert, doch die Behörden fanden keine Belege für ihre Vorwürfe.
Bei der Wahl am 22. März hatte Heusler mit 51,5 Prozent der Stimmen knapp gegen die AfD-Kandidatin Christine Beyer gewonnen, die auf 48,5 Prozent kam. Der lokale AfD-Verband stellte das Ergebnis infrage und verwies auf eine deutliche Diskrepanz zwischen Brief- und Präsenzwählern: Heusler erhielt 70,6 Prozent der Briefstimmen, aber nur 45,9 Prozent an den Wahlurnen, während Beyer per Briefwahl 29,4 Prozent und vor Ort 54,1 Prozent erreichte.
Die Partei wies zudem darauf hin, dass viele Wähler, die Wahlunterlagen angefordert hatten, letztlich nicht abstimmten. Der Kreiswahlleiter wies diese Vorwürfe jedoch als unbegründete Vermutungen zurück. Er betonte, dass ein Einspruch konkrete Beweise erfordere, die die Rechtmäßigkeit der Wahl infrage stellen.
Eine Mehrheit der Kreistagsabgeordneten stimmte gegen den AfD-Antrag und begründete dies damit, dass die Partei keine Fakten für Rechtsverstöße vorgelegt habe. Trotz dieser Niederlage kann die AfD die Entscheidung noch vor dem Verwaltungsgericht Cottbus anfechten.
Die Ablehnung des AfD-Protests lässt Heuslers Sieg vorerst bestehen. Als nächster Schritt käme für die Partei eine Klage in Cottbus infrage. Ohne neue Beweise wird jedoch erwartet, dass das Wahlergebnis Bestand hat.






