05 June 2026, 18:06

Betrügerische Schreiben an Besitzer von Balkon-Solaranlagen: Bundesnetzagentur warnt vor Fake-Mahnungen

Strafe für Balkon-Kraftwerk? Bundesnetzagentur warnt vor Betrug

Betrügerische Schreiben an Besitzer von Balkon-Solaranlagen: Bundesnetzagentur warnt vor Fake-Mahnungen

Besitzer von Mini-Solaranlagen auf dem Balkon in Deutschland werden mit betrügerischen Schreiben konfrontiert. Falsche Briefe, die angeblich von der Bundesnetzagentur stammen, fordern eine sofortige Registrierung der Anlagen und die Zahlung von Bußgeldern. Die Behörden haben nun eine Warnung herausgegeben, um weitere Betrugsfälle zu verhindern.

In den gefälschten Schreiben wird den Empfängern vorgeworfen, ihre Photovoltaik-(PV)-Balkonanlagen nicht im Marktstammdatenregister angemeldet zu haben. Ihnen werden Strafen in Höhe von 41,60 Euro angedroht, die sich auf 208 Euro erhöhen sollen, falls die Summe nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen wird. Die Bundesnetzagentur bestätigte jedoch, dass es sich um Fälschungen handelt – erkennbar an falschen Absenderangaben und Telefonnummern.

Laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müssen Betreiber von Balkon-Solaranlagen ihre Systeme innerhalb eines Monats nach der Installation registrieren. Zudem sind jährliche Zählerstände zu übermitteln, um Anspruch auf die Einspeisevergütung zu haben. Zwar gibt es bei Verstößen tatsächlich Sanktionen, doch nutzen die Betrüger diese gesetzliche Pflicht aus, um Menschen zu falschen Zahlungen zu verleiten.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Behörde rät den Empfängern, die Forderungen zu ignorieren und den Betrugsversuch bei der Polizei anzuzeigen. Offizielle Schreiben würden niemals auf diese Weise sofortige Zahlungen einfordern, betonten die Beamten.

Die Bundesnetzagentur ermittelt weiterhin in dem Fall. Besitzer von Balkon-Solaranlagen sollten verdächtige Schreiben vor einer Reaktion sorgfältig prüfen. Die korrekte Registrierung bleibt zwar verpflichtend, Zahlungen sollten jedoch ausschließlich über die offiziellen Kanäle erfolgen.

Quelle