BGH-Urteil revolutioniert Baurecht: Bauunternehmen haftet trotz jahrelanger Nutzung
Bela WinklerBGH-Urteil revolutioniert Baurecht: Bauunternehmen haftet trotz jahrelanger Nutzung
Ein jahrelanger Rechtsstreit um ein mangelhaftes Überfahrsilo ist mit einem richtungsweisenden Urteil beendet worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) verurteilte ein Bauunternehmen zur Übernahme sämtlicher Reparaturkosten – obwohl die Anlage bereits seit Jahren in Betrieb war. Im Mittelpunkt des Falls standen Mängel, die kurz nach der Fertigstellung des Silos im Jahr 2010 auftraten.
Der Landwirt hatte das Silo im September 2010 in Auftrag gegeben. Kurz nach der Fertigstellung zeigten sich Risse und unebene Oberflächen. Bis 2013 leitete der Landwirt ein selbständiges Beweisverfahren ein, um das Ausmaß der Schäden feststellen zu lassen.
2015 forderte er 120.000 Euro als Vorschuss für die Reparaturkosten. Das Landgericht Ansbach gab dem Landwirt zunächst in vollem Umfang recht. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die zugesprochene Summe später jedoch auf 80.000 Euro mit der Begründung, der Landwirt müsse einen Teil der Kosten tragen, da das Silo über Jahre hinweg genutzt worden sei.
Der Fall gelangte schließlich vor den BGH, der das reduzierte Urteil aufhob. Am 27. November 2025 (Aktenzeichen: VII ZR 112/24) entschied das Gericht, dass das Bauunternehmen die Mängel vollständig beheben muss – unabhängig davon, wie lange das Silo bereits in Betrieb war.
Das endgültige Urteil bestätigt das Recht des Landwirts auf vollständigen Schadensersatz für die Mängel am Silo. Die Entscheidung schafft einen Präzedenzfall: Bauunternehmen haften demnach auch nach jahrelanger Nutzung für strukturelle Fehler. Das Bauunternehmen muss nun, wie ursprünglich gefordert, die gesamten Reparaturkosten tragen.






