Brandenburg plant Verbot religiöser Symbole für Richter und Staatsanwälte
Dorit GierschnerBrandenburg plant Verbot religiöser Symbole für Richter und Staatsanwälte
Brandenburg will Richter und Staatsanwälte verbieten, religiöse oder politische Symbole im Gerichtssaal zu tragen
Ein geplantes Gesetz soll das Tragen von Kopftüchern, Kippas, Kreuzen und anderen sichtbaren Glaubenszeichen in Gerichtsverfahren untersagen. Die Behörden begründen den Vorstoß damit, dass so der Anschein vermieden werden solle, richterliche Entscheidungen könnten von persönlichen Überzeugungen beeinflusst sein.
Die Maßnahme findet bereits Unterstützung beim Landesverband der Richter und war Teil des Koalitionsvertrags der rot-schwarzen Regierung in Brandenburg. Ziel der geplante Neutralitätsregelung für die Justiz ist es, jeden Eindruck zu vermeiden, dass Urteile oder Ermittlungen von den privaten Ansichten der Verantwortlichen geprägt sein könnten. Sichtbare religiöse Symbole wie Kopftücher, Kippas oder Kreuze wären während dienstlicher Tätigkeiten künftig tabu.
Stephan Kirschnick, Vorsitzender des Brandenburgischen Richterbundes, befürwortet den Entwurf. Seiner Meinung nach sollte die Regelung auch auf Laienrichter und sogar sichtbare Tattoos ausgeweitet werden. Kirschnick verwies auf einen aktuellen Fall, in dem eine Referendarin ein Kopftuch im Gerichtssaal tragen wollte und stattdessen einer aufsichtsführenden Staatsanwältin zugewiesen wurde.
In Deutschland wird seit Langem über religiöse Symbole im öffentlichen Dienst diskutiert – besonders bei muslimischen Lehrerinnen und Richterinnen. Mehrere Bundesländer, darunter Berlin, haben bereits ähnliche Neutralitätsgesetze erlassen. Wann der neue Entwurf in Brandenburg in Kraft treten soll, steht jedoch noch nicht fest, wie das Justizministerium in Potsdam mitteilte.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, müssten Richter und Staatsanwälte während ihrer Tätigkeit auf das Zeigen religiöser oder politischer Symbole verzichten. Die Änderung folgt damit bestehenden Regelungen in anderen Bundesländern und unterstreicht das Bestreben, das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken. Ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung steht allerdings noch aus.






