19 April 2026, 04:12

Brandenburgs Gericht bestätigt Entlassung von zwei Polizeianwärtern wegen mangelnder Verfassungstreue

Eine handgezeichnete Abbildung auf Papier, die einen Stier mit Menschen darauf zeigt, die herunterfallen, einen hölzernen Zaun im Hintergrund und Text unten, der lautet "a darktown law suit-part-second the case dismissed with an extra allowance to the attorney".

Brandenburgs Gericht bestätigt Entlassung von zwei Polizeianwärtern wegen mangelnder Verfassungstreue

Zwei Polizeianwärter in Brandenburg sind rechtmäßig entlassen worden, nachdem schwerwiegende Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufkamen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entlassung und stellte klar, dass bereits begründete Verdachtsmomente auf verfassungsfeindliches Verhalten eine Kündigung rechtfertigen.

Die Polizeiakademie Brandenburg hatte die beiden Bewerber zunächst nach Hinweisen von Ausbildern und Kollegen entlassen. Zeugenaussagen belegten belastende Äußerungen der Männer, die Zweifel an ihrer Verbundenheit mit demokratischen Grundsätzen weckten.

Nach deutschem Recht sind Beamte verpflichtet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes aktiv zu verteidigen. Verfassungstreue ist eine zentrale Voraussetzung – selbst Zweifel an der Loyalität eines Einzelnen reichen als Kündigungsgrund aus. Da es sich um Anwärter in Probezeit handelte, konnten sie jederzeit entlassen werden, falls sie als ungeeignet eingestuft wurden.

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Das Oberverwaltungsgericht wies ihre Berufungen gegen ein vorheriges Urteil zurück und bestätigte damit die Rechtmäßigkeit der Entlassung. Die Entscheidung ist nun endgültig, weitere Rechtsmittel sind ausgeschlossen.

Das Urteil unterstreicht die strengen Maßstäbe für Beamte in Deutschland, wo Verfassungstreue nicht verhandelbar ist. Beide Anwärter bleiben von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen, und der Fall schafft einen klaren Präzedenzfall für künftige vergleichbare Entlassungen.

Quelle