Bundesnetzagentur geht gegen 77 Firmen wegen verzögerter Smart-Meter-Einführung vor
Dorit GierschnerBundesnetzagentur geht gegen 77 Firmen wegen verzögerter Smart-Meter-Einführung vor
Bundesnetzagentur leitet rechtliche Schritte gegen 77 Unternehmen ein
Die Bundesnetzagentur hat gegen 77 Unternehmen rechtliche Maßnahmen eingeleitet, weil diese die Frist für die Einführung intelligenter Stromzähler nicht eingehalten haben. Die Firmen verpassten eine wichtige Vorgabe, wonach bis Ende 2025 mindestens 20 Prozent der Verbraucher mit hohem Stromverbrauch mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet sein müssen. Die Behörde warnte, dass bei ausbleibender Besserung Strafen drohen könnten.
Nach dem Messstellenbetriebsgesetz sind grundzuständige Messstellenbetreiber verpflichtet, intelligente Zähler bei Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden einzuführen. Langfristig soll bis Ende 2032 eine Abdeckung von 90 Prozent erreicht werden. Doch viele kleine und mittlere Unternehmen haben noch nicht einmal mit den Installationen begonnen – ein Grund für die Behörde, nun aktiv zu werden.
Die Bundesnetzagentur wird nun formelle Anhörungen durchführen, um den betroffenen Firmen die Möglichkeit zu geben, ihre Verzögerungen zu erklären. Die Antworten werden geprüft, bevor eventuelle Bußgelder verhängt werden. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, bezeichnete intelligente Zähler als "entscheidend für die Modernisierung des Stromnetzes" und kündigte eine konsequente Umsetzung an.
Weitere Durchsetzungsmaßnahmen sollen schrittweise folgen, mit besonderem Fokus auf Unternehmen, die die 20-Prozent-Marke noch nicht erreicht haben. Die Behörde plant, die Fortschritte in den kommenden Jahren weiter zu überwachen. Mögliche Strafen werden je nach Einzelfall unterschiedlich ausfallen.
Den 77 Unternehmen drohen Sanktionen, sofern sie die Einführung intelligenter Zähler nicht beschleunigen. Die Bundesnetzagentur wird ihre Fortschritte verfolgen und bei Bedarf weitere Schritte einleiten. Bis 2032 müssen nahezu alle berechtigten Verbraucher mit den neuen Systemen ausgestattet sein.






