Bundesregierung plant 1.000-Euro-Prämie – doch Länder blockieren die Entlastung
Dorit GierschnerBundesregierung plant 1.000-Euro-Prämie – doch Länder blockieren die Entlastung
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die finanzielle Belastung der Bürger zu verringern. Dem Plan zufolge könnten Arbeitgeber ihren Beschäftigten bis Mitte 2027 eine einmalige, steuerfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro gewähren. Die Maßnahme zielt darauf ab, Haushalte zu entlasten, die unter steigenden Energiekosten und den wirtschaftlichen Folgen des Krieges im Iran leiden.
Die vorgeschlagene Prämie orientiert sich an früheren steuerfreien Zahlungen, die während der Coronavirus-Pandemie und der Ukraine-Energiekrise eingeführt wurden. Diesmal will die Regierung schnell Abhilfe für diejenigen schaffen, die besonders stark von den explodierenden Lebenshaltungskosten betroffen sind. Allerdings stößt der Vorschlag bei den Bundesländern auf heftigen Widerstand.
Kritiker argumentieren, dass die entgangenen Steuereinnahmen – geschätzt auf 2,8 Milliarden Euro – vor allem die Haushalte der Länder belasten würden. Baden-Württembergs scheidender Ministerpräsident Winfried Kretschmann warf der Bundesregierung vor, langfristige Finanzlasten auf Länder und Kommunen abzuwälzen. Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel ging noch weiter und forderte, dass Berlin rund 700 Millionen Euro an Mehrkosten für die kommunalen Behörden übernehme.
Die Länder bemängeln zudem, dass eine geplante Tabaksteuererhöhung vor allem dem Bund zugutekäme, während sie selbst mit geringeren Einnahmen dastehen. Im Gegensatz zu einer dauerhaften Lohnerhöhung handelt es sich bei der Prämie um eine Einmalzahlung, die Arbeitnehmern keine langfristige finanzielle Unterstützung bietet.
Der Gesetzentwurf bleibt umstritten, da die Länder die finanziellen Auswirkungen auf ihre Haushalte zurückweisen. Sollte er verabschiedet werden, könnte die steuerfreie Prämie bis Juni 2027 kurzfristige Entlastung für Beschäftigte bringen. Der Streit unterstreicht die anhaltenden Spannungen zwischen Bund und Ländern über die Verteilung der Finanzverantwortung.






