Bundestag lockert Betriebsarzt-Pflicht für KMU – weniger Bürokratie, mehr Risiko?
Vesna DöhnBundestag lockert Betriebsarzt-Pflicht für KMU – weniger Bürokratie, mehr Risiko?
Der Deutsche Bundestag hat eine Reform verabschiedet, die die Mitarbeitergrenzen für die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit anhebt. Ziel der Änderung ist es, den bürokratischen Aufwand für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu verringern und die Kosten jährlich um geschätzte 135 Millionen Euro zu senken.
Bisher mussten Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten einen eigenen Sicherheitsbeauftragten benennen. Künftig gilt diese Pflicht erst ab 50 Mitarbeitern. Größere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten können nun einen einzigen Sicherheitsverantwortlichen bestellen – sofern sie nicht in Branchen mit erhöhtem Unfallrisiko tätig sind.
Die Reform ist Teil einer umfassenden Initiative zur Entlastung von KMU von administrativen Pflichten. Wie Sebastian Riebe vom Arbeitgeberverband BDA erklärte, betraf die alte Regelung Hunderttausende Unternehmen, von denen viele bei strengeren Vorgaben zusätzliche Sicherheitskräfte hätten einstellen müssen.
Kritiker, darunter die Grünen und die Linke, warnen jedoch, dass weniger Sicherheitsbeauftragte zu mehr Arbeitsunfällen führen könnten. Fachleute betonen zudem die Bedeutung eines starken Arbeitsschutzes. Die langfristigen Auswirkungen auf die Sicherheit bleiben unklar und werden genau beobachtet werden.
Die neuen Schwellenwerte entlasten kleinere Betriebe von Compliance-Kosten und verlagern gleichzeitig die Aufsichtspflichten. Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern benötigen künftig keinen eigenen Sicherheitsbeauftragten mehr. Dennoch bestehen Bedenken, dass die geänderten Regelungen potenzielle Risiken für die Arbeitssicherheit bergen könnten.






