Cottbus stoppt Nottransport-Gebühren: Patienten bleiben entlastet
Streit um Nottransport-Gebühren in Brandenburg beigelegt – Cottbus findet Lösung
Ein Streit über Gebühren für Nottransporte in Brandenburg hat in Cottbus eine Einigung gefunden. Die Stadt und die Krankenkassen haben eine Finanzierungslösung vereinbart, die Patienten vor zusätzlichen Kosten schützt. Dies folgt auf ein Gerichtsurteil, das die Erstattung bestimmter Rettungsdienstkosten in der Region neu regelte.
Ausgelöst wurde die Debatte, als der Landkreis Märkisch-Oderland Anfang 2025 begann, Gebührenbescheide für Notfalleinsätze zu verschicken – darunter auch für Fälle, in denen Patienten nicht ins Krankenhaus gebracht wurden. Grundlage war ein Urteil von 2024, wonach nicht dringliche oder "leere" Fahrten nicht von den Kassen übernommen werden müssen.
In Cottbus hingegen wurden Pläne für ähnliche Gebühren fallen gelassen. Die Stadt bestätigte, dass keine Rechnungen an Patienten verschickt werden. Stattdessen einigten sich Verwaltung und Krankenkassen auf eine direkte Kostenübernahme.
Normalerweise zahlen Landkreise und kreisfreie Städte die Notdienste zunächst vor und erhalten später eine Erstattung von den Krankenkassen. Streitpunkt war, wer die Kosten trägt, wenn Einsätze als nicht dringlich oder unnötig eingestuft werden.
Die Vereinbarung in Cottbus bedeutet, dass Patienten keine unerwarteten Rechnungen für Notruf-Einsätze befürchten müssen. Die finanziellen Lasten teilen sich nun die Stadt und die Krankenkassen. Der Landkreis Märkisch-Oderland hingegen hält sich weiterhin an die bestehende Rechtslage und verschickt weiterhin Gebührenbescheide.






