DAK Gesundheit verschärft Regeln für Apotheken: Neue Pflichten bei Preisen und Mehrwertsteuer
Dorit GierschnerDAK Gesundheit verschärft Regeln für Apotheken: Neue Pflichten bei Preisen und Mehrwertsteuer
DAK Gesundheit verschärft Vorgaben für Apotheken: Neue Regeln zu Preisen und Mehrwertsteuer bei Kostenvoranschlägen und Rechnungen
Die DAK Gesundheit hat neue Richtlinien für Apotheken zur Angabe von Preisen und Mehrwertsteuer-Details in Kostenvoranschlägen und Rechnungen erlassen. Der Krankenversicherer warnt zugleich vor Konsequenzen, falls die Vorgaben bis zum Stichtag im Mai 2026 nicht eingehalten werden.
Künftig müssen Apotheken in elektronischen Kostenvoranschlägen Nettopreise angeben – sofern nicht vertraglich Bruttopreise vereinbart sind. Bei der Übermittlung von Nettobeträgen ist zudem der korrekte Mehrwertsteuer-Hinweis anzugeben, etwa "Netto (regulärer MwSt-Satz)" oder "Netto (ermäßigter MwSt-Satz)". Für die automatisierte Abrechnung ist der Steuerhinweis als "1" für den vollen Steuersatz bzw. "2" für den ermäßigten Satz zu codieren.
Falls Verträge Bruttopreise vorsehen oder eine Mehrwertsteuerbefreiung greift, müssen die Einreichungen stattdessen mit "Keine MwSt" gekennzeichnet werden. Die DAK Gesundheit betont, dass unvollständige oder falsche Mehrwertsteuerangaben künftig nicht mehr akzeptiert werden.
Verstöße ab Mai 2026 führen zu Ablehnungen und Abrechnungsstreit Der Krankenversicherer macht deutlich, dass bei Nichteinhaltung ab dem 1. Mai 2026 mit Zurückweisungen und finanziellen Auseinandersetzungen zu rechnen ist. Ziel der aktualisierten Anforderungen ist es, die Meldung von Preisen und Mehrwertsteuer-Daten durch Apotheken zu vereinheitlichen. Wer die Frist verpasst, muss mit abgelehnten Einreichungen und möglichen finanziellen Folgen rechnen. Den Apotheken bleibt bis Mai 2026 Zeit, ihre Systeme und Prozesse anzupassen.






