08 May 2026, 18:13

Dobrindts Gehaltsreform für Beamte stößt auf scharfe Kritik des DBB

Schwarz-weißer Architekturgrundriss des ehemaligen Bundeskanzleramts in der Bundesrepublik Deutschland, mit detaillierter Layout- und Textbeschriftung.

Dobrindts Gehaltsreform für Beamte stößt auf scharfe Kritik des DBB

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat Pläne zur Erhöhung der Einstiegsgehälter für Bundesbeamte vorgestellt. Dem Entwurf zufolge sollen neue Beamte künftig in die zweite statt in die unterste Besoldungsstufe eingruppiert werden. Doch die Reform stößt bereits auf Kritik beim größten Beamtenverband des Landes.

Der Deutsche Beamtenbund (DBB) fordert Nachbesserungen und argumentiert, zentrale Passagen des Gesetzentwurfs verletzten verfassungsrechtliche Vorgaben zur Besoldungsgerechtigkeit. Nach Dobrindts Plan sollen Beamte der A-Besoldung höhere Gehaltssteigerungen erhalten als die der höheren B-Besoldung. Besonders umstritten ist die geplante Lücke von 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4 – der DBB wirft der Regierung vor, damit gegen die Differenzierungsregel zu verstoßen, die verfassungsgemäß Mindestabstände zwischen den Besoldungsgruppen vorschreibt.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Abschaffung des Alleinverdienerprinzips. Der Entwurf geht davon aus, dass Beamte einen Partner mit einem Jahreseinkommen von rund 20.000 Euro haben, was ihre eigenen Bezüge mindert. Der DBB hält dagegen, das Partnereinkommen liege außerhalb des Einflussbereichs des Beamten und eine Kopplung der Besoldung daran sei verfassungswidrig.

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Der Verband berufen sich zudem auf das Leistungsprinzip, das eine Vergütung nach individueller Leistung und nicht nach externen Faktoren vorsieht. Zwar unterstützt der DBB das grundsätzliche Ziel der Reform, doch die aktuelle Fassung erfülle die rechtlichen Anforderungen nicht. Auf Nachfrage äußerte sich das Innenministerium nicht zu den Bedenken bezüglich der B-Besoldungsabstände.

Eigene Berechnungen des DBB zeigen, dass die geplanten Abstände hinter den verfassungsrechtlichen Vorgaben zurückbleiben. Der Verband fordert eine kritische Überprüfung der Einkommensunterschiede innerhalb der B-Besoldung, bevor das Gesetz weiterverfolgt wird. Ziel der Gehaltsreform ist zwar eine Verbesserung der Bezüge für Berufsanfänger im öffentlichen Dienst, doch nun drohen rechtliche Hürden. Die Einwände des DBB konzentrieren sich auf verfassungsmäßige Grundsätze der Besoldungsgerechtigkeit und der Leistungsorientierung. Ohne Änderungen, warnt der Verband, könnte der Entwurf aus rechtlichen Gründen scheitern.

Quelle