Erfurt und Ex-Mitarbeiter Guy Montavon vor außergerichtlicher Einigung
Vesna DöhnErfurt und Ex-Mitarbeiter Guy Montavon vor außergerichtlicher Einigung
In dem langjährigen Rechtsstreit zwischen der Stadt Erfurt und dem ehemaligen Mitarbeiter Guy Montavon zeichnet sich eine mögliche außergerichtliche Einigung ab. Der Konflikt dauert bereits seit über zwei Jahren an, nachdem Montavon fristlos entlassen worden war. Aktuelle Gespräche deuten darauf hin, dass beide Seiten eine Rückkehr vor Gericht vermeiden könnten, falls in den kommenden Wochen eine Vereinbarung zustande kommt.
Montavon war vor mehr als zwei Jahren überraschend entlassen worden. Die Stadt begründete dies zunächst mit Machtmissbrauch und sexueller Belästigung, doch diese Vorwürfe wurden nie gerichtlich bewiesen. Später änderten die Verantwortlichen ihre Begründung und verwiesen auf finanzielle Verfehlungen als Grund für die Kündigung.
Mitte März fanden Schlichtungsgespräche statt, die zu Verhandlungen über eine finanzielle Entschädigung führten. Berichten zufolge liegt die vorgeschlagene Summe im mittleren sechsstelligen Bereich und soll vor allem ausstehende Gehaltszahlungen abdecken. Die Verhandlungen stockten jedoch, als Montavon nach einer scheinbar nahen Einigung eine zusätzliche Forderung einbrachte.
Laut dem möglichen Vergleich würde Montavon seine Klage auf Wiedereinstellung fallen lassen. Bei einer Zustimmung könnte die Einigung bereits im Mai finalisiert werden. Scheitern die Gespräche, wird der Fall im September vor dem Erfurter Arbeitsgericht weiterverhandelt.
Oberbürgermeister Andreas Horn (CDU) informierte vergangenen Donnerstag den Ältestenrat des Stadtrats über die Entwicklungen. Das Ergebnis bleibt ungewiss, doch beide Seiten arbeiten weiterhin an einer Lösung.
Eine Einigung würde den seit Montavons Entlassung schwelenden Konflikt beenden. Bei Erfolg würde die Zahlung im sechsstelligen Bereich ausstehende Gehälter abdecken, während Montavon seinen Anspruch auf Wiedereinstellung zurückzieht. Die endgültige Entscheidung hängt nun davon ab, ob sich beide Seiten auf die noch offenen Punkte einigen können.






