17 June 2026, 16:59

GEAS-Gesetz revolutioniert Asylverfahren: Strengere Regeln und neue Zentren in Deutschland

"Brot-Bett-Seife ist nicht von der Reform erfasst"

GEAS-Gesetz revolutioniert Asylverfahren: Strengere Regeln und neue Zentren in Deutschland

Deutschland hat mit dem GEAS-Gesetz eine umfassende Reform seines Asylsystems umgesetzt. Die Neuerungen sehen strengere Verfahren, neue Screening-Prozesse und beschleunigte Abschieberegelungen für bestimmte Gruppen vor. Mehrere Bundesländer bereiten bereits die Einrichtung spezieller Zentren als Teil der Umstrukturierung vor.

Nach der GEAS-Reform müssen alle Geflüchteten, die in Deutschland ankommen, nun ein verpflichtendes Screening durchlaufen. Dazu gehören die Registrierung, die Abnahme von Fingerabdrücken, Identitätsprüfungen sowie eine neue Schutzbedarfsanalyse, um unmittelbare Bedürfnisse und Schutzansprüche zu ermitteln. Bisher wurden solche Überprüfungen nicht systematisch durchgeführt.

Die Reform stärkt zudem den Schutz besonders schutzbedürftiger Personen, insbesondere von Minderjährigen, indem sie einen garantierten Schulzugang und eine vollständige Krankenversicherung nach zwei Monaten vorsieht. Allerdings werden über die Hälfte aller Asylanträge im beschleunigten Verfahren bearbeitet – bedingt durch die 20-Prozent-Klausel. Diese gilt für Antragstellende aus Ländern mit einer Schutzquote unter diesem Schwellenwert.

Die Bundesländer sind nun verpflichtet, sogenannte Sekundärmigrationszentren einzurichten, in denen die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden eingeschränkt und nur grundlegende Versorgungsleistungen gewährt werden – vor allem in Dublin-Fällen. Brandenburg, Hamburg, Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben solche Zentren bereits eingeführt oder planen dies. Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz lehnen die Einrichtung hingegen ab.

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Die Reform ermöglicht es zudem, Leistungen zu stürzen oder Menschen obdachlos zu lassen, wenn ein Dublin-Beschluss vorliegt – eine Maßnahme, die der Europäische Gerichtshof bereits für rechtswidrig erklärt hat. Zudem haben Klagen gegen Entscheidungen des BAMF künftig keine aufschiebende Wirkung mehr, was Abschiebungen beschleunigt. Die Justiz zeigt sich besorgt über die Zunahme von Eilverfahren und Schnellentscheidungen, die klären sollen, ob Betroffene bis zum Abschluss ihres Verfahrens im Land bleiben dürfen.

Die GEAS-Reform bringt tiefgreifende Veränderungen im deutschen Asylverfahren mit sich. Während die Bundesländer uneins über die Umsetzung der neuen Zentren sind, bereitet sich die Justiz auf einen Anstieg dringender Fälle vor. Die Maßnahmen zielen zwar auf eine Beschleunigung der Verfahren ab, werfen jedoch auch Fragen zur Vereinbarkeit mit dem EU-Recht auf.

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