Gericht blockiert Zugang zu mutmaßlichen Stasi-Akten über Angela Merkel
Bela WinklerGericht blockiert Zugang zu mutmaßlichen Stasi-Akten über Angela Merkel
Ein in Berlin ansässiger Autor hat einen Rechtsstreit um den Zugang zu Stasi-Akten über die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel verloren. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab und entschied, dass das Bundesarchiv nicht verpflichtet sei, die Unterlagen freizugeben. Die Begründung stützte sich darauf, dass Merkel während der aktiven Jahre der Stasi nur eine begrenzte öffentliche Rolle spielte.
Der Autor hatte sämtliche Stasi-Dokumente zu Merkel für ein geplantes Buch über Institutionen der DDR angefordert. Das Bundesarchiv erklärte jedoch, es lägen keine "freigabefähigen Akten" vor. Das Gericht folgte dieser Argumentation und fand keine Belege dafür, dass die Stasi Merkel gezielt überwacht oder begünstigt hätte.
Zum Zeitpunkt der Stasi-Aktivitäten bekleidete Merkel kein politisches Amt und keine öffentliche Position. Erst 1990, nach der Auflösung der Geheimpolizei, wurde sie Pressesprecherin der Oppositionsgruppe Demokratischer Aufbruch. Das Gericht betonte zudem, dass der Zugang zu Stasi-Akten eingeschränkt sei, um das Recht auf Privatsphäre mit den Bedürfnissen der historischen Forschung in Einklang zu bringen.
Nach den geltenden Regelungen dürfen Akten nur dann eingesehen werden, wenn eine Person Stasi-Mitarbeiter, historische Persönlichkeit oder Amtsträger war. Dem Kläger bleibt die Möglichkeit, vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berufung einzulegen.
Das Urteil bestätigt, dass Merkels Stasi-Akten – sofern sie existieren – vorerst unter Verschluss bleiben. Der Fall verdeutlicht die strengen Auflagen, die für die Einsicht in die Archive der DDR-Geheimpolizei gelten. Forscher und Autoren müssen spezifische Kriterien erfüllen, bevor solche Unterlagen offengelegt werden dürfen.






