08 June 2026, 20:10

Gericht stoppt Linke: AfD-Politiker wegen Parkinson-Vorwürfen rehabilitiert

Die Linkspartei darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht stoppt Linke: AfD-Politiker wegen Parkinson-Vorwürfen rehabilitiert

Ein Rechtsstreit zwischen der Linken und der AfD in Mecklenburg-Vorpommern hat eine neue Stufe erreicht. Das Oberlandesgericht Rostock hat zwei Kreisverbänden der Linken untersagt, Teile einer umstrittenen Pressemitteilung erneut zu verbreiten. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen Vorwürfe, wonach AfD-Politiker die Parkinson-Symptome eines Abgeordneten verspottet haben sollen.

Der Konflikt begann im April 2025 während einer Landtagssitzung. Der Linke-Abgeordnete Dirk Bruhn behauptete, zwei AfD-Politiker hätten seine Parkinson-Symptome nachgeahmt. Seine Partei veröffentlichte später eine Pressemitteilung, in der der Vorwurf wiederholt und die Politiker als „politische und menschliche Arschlöcher“ bezeichnet wurden.

Dreizehn AfD-Abgeordnete reichten Klage ein mit der Begründung, die Äußerungen verletzten ihre Persönlichkeitsrechte. Ein erstinstanzliches Urteil gab ihnen teilweise recht und untersagte lediglich die Bezeichnung „politische und menschliche Arschlöcher“. Das Oberlandesgericht ging nun weiter und entschied, dass die Linke ihre Behauptungen nicht hinreichend belegen konnte.

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Die Richter betonten, dass Politiker scharfe Kritik zwar hinnehmen müssten, unbelegte persönliche Angriffe jedoch nicht hinzunehmen seien. Sie verwiesen darauf, dass keine Zeugen Bruhns Vorwürfe stützten. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Aussagen der Linken weitgehend falsch seien und die AfD-Mitglieder rechtswidrig in ihrem Ruf schädigten.

Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult begrüßte das Urteil als Bestätigung. Sein Kollege Thore Stein warf der Linken vor, „falsche Behauptungen“ zu verbreiten, um politische Gegner zu diffamieren.

Mit dem Urteil ist es der Linken untersagt, zentrale Passagen ihrer Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen. Die Entscheidung des Gerichts stützte sich maßgeblich auf das Fehlen von Beweisen für die Verspottungsvorwürfe. Die betroffenen AfD-Abgeordneten haben damit rechtlichen Schutz gegen das erzwungen, was sie als Ehrverletzungen bezeichneten.

Quelle