24 April 2026, 18:38

Gifhorns Haushaltsplan 2026 erhält grüne Ampel für 39 Millionen Euro Investitionen

Stadtstraße in Toronto mit hohen Gebäuden, Fahrzeugen, Fußgängern, Bäumen und welken Blättern auf dem Boden.

Gifhorns Haushaltsplan 2026 erhält grüne Ampel für 39 Millionen Euro Investitionen

Der Haushaltsplan 2026 der Stadt hat die volle Zustimmung der Aufsichtsbehörde des Landkreises Gifhorn erhalten. Der Etat, der am 19. Januar 2026 vom Stadtrat verabschiedet wurde, sieht umfangreiche Investitionen vor, während die Steuern für die Bürger stabil bleiben. Verantwortliche bezeichneten den Prozess als gründlich – jede Ausgabe und jedes Projekt wurde vor der endgültigen Festlegung sorgfältig geprüft.

Die Haushaltsverhandlungen zogen sich über Monate hin, wobei jeder Vorschlag auf Kosten und Notwendigkeit hin untersucht wurde. Die endgültige Fassung ermöglicht die Aufnahme von Krediten in Höhe von rund 39 Millionen Euro, die für zentrale Infrastruktur- und Entwicklungsprojekte vorgesehen sind. Bürgermeister Matthias Nerlich bestätigte, dass es keine Steuererhöhungen für die Bürger geben werde und die Förderung freiwilliger Leistungen unverändert bleibe.

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Der beschlossene Haushalt umfasst mehrere große Vorhaben. Dazu gehören der Bau einer Zweifeld-Sporthalle am Süd-Sportzentrum, die Sanierung lokaler Straßen sowie der Umbau des städtischen Schießstandes. Nerlich erklärte, dass die Freigabe durch die Kreisbehörde den Weg für die zügige Umsetzung dieser Projekte ebne.

Der Haushalt tritt in voller Rechtskraft in Kraft, sobald die öffentliche Auslegungsfrist am 7. Mai 2026 endet. Bis dahin können Bürger die Details einsehen, bevor die Umsetzung beginnt.

Mit dem nun gesicherten Haushalt 2026 kann die Stadt mit den geplanten Infrastrukturverbesserungen und Gemeinschaftseinrichtungen starten. Die 39 Millionen Euro an Krediten werden diese Projekte finanzieren, während Steuersätze und freiwillige Leistungen unverändert bleiben. Mit dem Bau der Sporthalle, den Straßenreparaturen und der Sanierung des Schießstandes soll nach Abschluss des rechtlichen Verfahrens begonnen werden.

Quelle