Karfreitag 2025: Warum Berlin und Brandenburg besonders strenge Regeln durchsetzen
Rebekka LangernKarfreitag 2025: Warum Berlin und Brandenburg besonders strenge Regeln durchsetzen
Karfreitag bleibt einer der strengsten Feiertage in Deutschland, mit langjährigen Vorschriften zu Lärm, Tanz und Unterhaltung. Während die meisten Bundesländer ihre Regelungen seit 2021 unverändert lassen, setzen Berlin und Brandenburg besonders strenge Verbote durch. Die Behörden begründen dies mit dem Schutz des ernsten Charakters des Tages.
In Berlin sind öffentliche Tanzveranstaltungen von 4:00 Uhr morgens bis 21:00 Uhr am Karfreitag untersagt. Lokale, die Alkohol ausschenken, dürfen keine musikalischen Aufführungen veranstalten, und Kinos müssen bei bestimmten Filmen mit Einschränkungen rechnen. Auch öffentliche Sportevents mit Musik oder Unterhaltung sind verboten.
Brandenburg geht noch weiter: Das Landesfeiertagsgesetz verbietet dort alle öffentlichen Versammlungen, Umzüge und die meisten Unterhaltungsveranstaltungen von Mitternacht am Karfreitag bis Mitternacht zum Karsamstag. Tanzveranstaltungen sind von Mitternacht bis 4:00 Uhr morgens des Folgetags untersagt, und Gaststätten mit Alkoholausschank dürfen über den reinen Speise- und Getränkeverkauf hinaus keine Veranstaltungen abhalten. Auch Sportevents mit Unterhaltungsprogramm sind eingeschränkt.
Kulturministerin Manja Schüle (Brandenburg) verteidigte die Regelungen und betonte, dass Tage der stillen Besinnung der Gesellschaft guttäten. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte im September 2025 die Rechtmäßigkeit solcher Verbote. Nur Schleswig-Holstein hat seine Regeln leicht gelockert: Dort beginnt das Tanzverbot erst um 2:00 Uhr nachts statt um Mitternacht.
Die Einschränkungen gelten in nahezu allen 16 Bundesländern, wenn auch mit kleinen regionalen Unterschieden. Berlin und Brandenburg beharren auf den strengsten Maßnahmen und schränken öffentliche Unterhaltung fast den gesamten Tag über ein. Betroffen sind nicht nur Tanz, sondern auch Musik, Sportevents und bestimmte Filmvorführungen.






