Lörrach verbietet Straßenstrich und begrenzt Bordelle auf zwei Gewerbegebiete
Dorit GierschnerLörrach verbietet Straßenstrich und begrenzt Bordelle auf zwei Gewerbegebiete
Lörrach führt strengere Regeln für Prostitution ein
Nach der Zustimmung des Stadtrats zu einer überarbeiteten Sperrgebietsverordnung wird Lörrach künftig schärfere Vorschriften für die Prostitution umsetzen. Die neuen Maßnahmen verbieten die Straßenstricherei in der gesamten Stadt und beschränken Bordelle auf lediglich zwei Gewerbegebiete. Ziel der Behörden ist es, die bestehenden Gesetze klarer zu fassen und gleichzeitig bestimmte Wohnviertel zu schützen.
Die aktualisierte Verordnung wurde in Abstimmung mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg finalisiert. Sie tritt in Kraft, sobald sie im Amtsblatt des Landes veröffentlicht wird. Nach den neuen Regeln sind Bordelle und ähnliche Betriebe in 20 ausgewiesenen Gewerbezonen nicht mehr zulässig.
Nur in zwei speziell festgelegten Industriegebieten bleiben solche Einrichtungen weiterhin erlaubt. Prostitutionsdienstleistungen in Privatwohnungen ("Incall") sind größtenteils weiterhin legal, wenn auch mit einigen Einschränkungen. Kurzzeitwohnungen, die für Prostitution genutzt werden, sind von den Änderungen jedoch nicht direkt betroffen.
Die Stadtverwaltung bezeichnet die aktuelle Situation als stabil und verweist darauf, dass derzeit keine Anträge für neue Bordelle vorlägen. Im Mittelpunkt der Verordnung stehe die Schaffung klarer rechtlicher Rahmenbedingungen bei gleichzeitiger Rücksichtnahme auf sensible Bereiche Lörrachs.
Die überarbeitete Regelung wird die Standorte von prostitionsbezogenen Betrieben in Lörrach neu ordnen. Mit dem Verbot der Straßenstricherei und der Beschränkung von Bordellen auf zwei Zonen erwarten die Behörden ein besser kontrollierbares Umfeld. Die Vorschriften gelten, sobald sie im Amtsblatt veröffentlicht sind.






