Mainz reformiert Beherbergungssteuer: Gäste zahlen künftig direkt statt Hotels
Rebekka LangernMainz reformiert Beherbergungssteuer: Gäste zahlen künftig direkt statt Hotels
Die Stadtverwaltung Mainz hat ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer überarbeitet. Die Änderungen umfassen neue Regelungen, wer die Abgabe zahlt, sowie eine vorübergehende Befreiung für bestimmte Betriebe.
Der überarbeitete Entwurf geht nun in die nächste Phase des Genehmigungsverfahrens. Eine zentrale Neuerung verlagert die Zahlungspflicht von den Betrieben auf die Gäste. Künftig wird die Beherbergungssteuer direkt von den Besuchern erhoben und nicht mehr von Hotels oder Vermietern.
Eine weitere wichtige Änderung sieht eine Übergangsregelung vor: Unternehmen mit langfristigen Verträgen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden, sind bis zum 31. März 2027 von der Steuer befreit. Diese Regelung soll den Übergang zum neuen System erleichtern.
Die geänderte Satzung wird zunächst am 6. Mai 2026 im Finanz- und Hauptausschuss beraten. Nach dieser Prüfung geht sie zur endgültigen Entscheidung an den Stadtrat. Die überarbeitete Verordnung enthält nun klarere Zahlungsbestimmungen und einen stufenweisen Einführungsprozess für bestehende Verträge. Bei einer Zustimmung treten die Änderungen nach der Abstimmung im Stadtrat in Kraft. Betriebe und Gäste müssen sich dann an die aktualisierten Vorgaben anpassen.






