Musterklage gegen GEZ-Gebühr: Steuerzahler wollen Rundfunkbeitrag absetzen
Rebekka LangernMusterklage gegen GEZ-Gebühr: Steuerzahler wollen Rundfunkbeitrag absetzen
Gegen die Weigerung der Bundesregierung, die Pflichtabgabe für Rundfunkbeiträge (GEZ) von der Steuer absetzen zu lassen, läuft derzeit eine Klage. Der Bund der Steuerzahler hat angekündigt, die Angelegenheit vor Gericht zu bringen und argumentiert, dass der Beitrag als abzugsfähige Ausgabe anerkannt werden sollte.
Streitpunkt ist ein abgelehnter Steuerantrag aus dem Jahr 2024. Ein Steuerzahler hatte versucht, rund 220 Euro an Rundfunkgebühren in seiner Steuererklärung geltend zu machen, doch das Finanzamt lehnte den Abzug ab. Der Bund der Steuerzahler unterstützt nun eine Musterklage vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern.
Falls die Klage erfolgreich ist, könnte der Beitrag als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung eingestuft werden. Die möglichen Ersparnisse wären abhängig vom individuellen Steuersatz: Bei einem Satz von 20 Prozent läge die Ersparnis bei etwa 44 Euro pro Jahr, bei 30 Prozent bei rund 66 Euro. Spitzenverdiener mit dem höchsten Steuersatz könnten jährlich fast 93 Euro zurückerhalten.
Das Urteil könnte Millionen Haushalte betreffen, die derzeit den Pflichtbeitrag zahlen. Eine positive Entscheidung würde es ihnen ermöglichen, einen Teil der Kosten über die Steuererklärung zurückzuerhalten.
Das Gericht wird nun entscheiden, ob der Rundfunkbeitrag als abziehbare Ausgabe behandelt werden kann. Sollte die Klage Erfolg haben, könnten Steuerzahler in ganz Deutschland ihre jährliche Belastung je nach Einkommensteuersatz um unterschiedliche Beträge verringern. Der Prozess soll in den kommenden Monaten beginnen.






