Neue EU-Zollgebühren machen Online-Einkäufe aus Drittländern ab Juli teurer
Rebekka LangernNeue EU-Zollgebühren machen Online-Einkäufe aus Drittländern ab Juli teurer
EU-Onlinekäufer müssen bald neue Zollgebühren auf günstige Bestellungen aus Drittländern zahlen
Ab Juli wird auf Sendungen mit einem Wert unter 150 Euro eine Pauschalgebühr von 3 Euro pro Produktkategorie erhoben. Die Neuregelung soll die Abwicklung vereinfachen, könnte für Verbraucher aber die Kosten beim Einkauf bei Händlern außerhalb der EU erhöhen.
Ab 1. Juli: 3 Euro Zollgebühr pro Produktkategorie Auf Bestellungen unter 150 Euro aus Nicht-EU-Ländern wird künftig eine Zollpauschale von 3 Euro pro Produktkategorie fällig – zusätzlich zur bestehenden Einfuhrumsatzsteuer. Besonders bei günstigen Einkäufen könnte sich der Endpreis dadurch spürbar erhöhen.
Die Zollverwaltung stellt zwar einen Online-Rechner zur Verfügung, um die anfallenden Abgaben vor dem Kauf abzuschätzen. Doch einige Kurierdienste berechnen zusätzliche Gebühren für die Zollabfertigung, was die Gesamtkosten weiter in die Höhe treibt. Verbraucher sollten daher vor dem Kauf die rechtlichen Hinweise und Versandbedingungen des Händlers prüfen, um dessen Standort und mögliche versteckte Kosten zu klären.
Risiken beim Einkauf außerhalb der EU Wer bei Händlern aus Drittländern bestellt, geht weitere Risiken ein: Verbraucherschutzrechte bei Rückgaben, Erstattungen oder Garantieansprüchen sind oft schwächer oder kaum durchsetzbar. Die Rücksendung von Ware gestaltet sich mitunter schwierig, sodass Käufer weniger Rechte haben als beim Einkauf innerhalb der EU.
Die neuen Regelungen gelten vorerst bis 2028, wenn voraussichtlich alle EU-Länder eingehende Sendungen vollständig kontrollieren können. Ab November 2026 ist zudem eine weitere Zollgebühr geplant, deren Höhe die Europäische Kommission noch festlegen wird.
Ausnahmen innerhalb der EU Innerhalb des Binnenmarkts bleiben die meisten Käufe zollfrei – mit Ausnahmen wie Kaffee, Alkohol, Tabakwaren und verwandten Produkten, die unabhängig vom Ursprungsland steuerpflichtig sind.
Fazit: Höhere Kosten für Bestellungen aus Drittländern Die neue 3-Euro-Gebühr betrifft jede Produktkategorie in Kleinsendungen von Nicht-EU-Händlern. Zusammen mit der Einfuhrumsatzsteuer und möglichen Kuriergebühren könnte der grenzüberschreitende Onlinehandel damit teurer werden. Verbraucher sollten Händler genau recherchieren und die Gesamtkosten vor der Bestellung kalkulieren, um böse Überraschungen zu vermeiden.






