Neue Pflicht für Online-Shops: Stornierungsbutton wird ab 19. Juni verbindlich
Dorit GierschnerNeue Pflicht für Online-Shops: Stornierungsbutton wird ab 19. Juni verbindlich
Ab dem 19. Juni gilt eine neue Regelung für Online-Unternehmen. Firmen müssen auf ihren Websites einen deutlich gekennzeichneten Stornierungsbutton für Verträge anbieten, die dem deutschen Recht unterliegen. Die Änderung soll Verbrauchern die Kündigung von Verträgen erleichtern.
Die Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. In Deutschland wurde die Richtlinie in nationales Recht überführt, sodass der Button für alle betreffenden Verträge verpflichtend ist. Unternehmen müssen sicherstellen, dass der Button mindestens so leicht auffindbar ist wie der ursprüngliche Vertragsabschluss.
Nutzt ein Verbraucher den Button, muss er umgehend eine Bestätigung in einem dauerhaften Format – etwa per E-Mail – erhalten. Die neue Regelung ändert nichts an der bestehenden 14-tägigen Widerrufsfrist für Verträge oder erhaltene Waren. Fehlt der Button jedoch, könnte sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Damit die Regelung auch in anderen EU-Ländern greift, muss jedes Land sie zunächst in die eigene Gesetzgebung aufnehmen.
In Deutschland ist der Stornierungsbutton nun gesetzlich vorgeschrieben. Er muss sichtbar, leicht zugänglich sein und Nutzern eine sofortige Bestätigung liefern. Wird er nicht eingebunden, kann sich die Frist, in der Verbraucher von einem Vertrag zurücktreten können, deutlich verlängern.






