10 May 2026, 16:11

Neues Gesetz: Gewalttätige Eltern könnten Umgang mit Kindern verlieren

Plakat mit der Überschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in fetter schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, eingerahmt von einem schmalen schwarzen Rand, mit einer Grafik einer Person mit ausgestreckten Armen.

Neues Gesetz: Gewalttätige Eltern könnten Umgang mit Kindern verlieren

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat ein neues Gesetzesvorhaben vorgelegt, das gewalttätige Eltern vom Umgang mit ihren Kindern ausschließen soll. Der Entwurf zur Reform des Familienrechts zielt darauf ab, den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt zu stärken. Familiengerichte sollen klarere Regelungen für Sorge- und Umgangsrechtsverfahren in Fällen von Misshandlung erhalten.

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Das geplante Gesetz würde Richtern ermöglichen, gewalttätigen Eltern den Kontakt zu ihren Kindern vorübergehend oder dauerhaft zu untersagen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Gewalt gegen den Partner die Sicherheit des Opfers bedroht und ein Kontaktverbot notwendig ist, um weitere Schäden zu verhindern. Die Neuregelung erfasst auch Fälle, in denen sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtet, da bereits die Konfrontation mit familiären Konflikten tiefe psychische Belastungen verursachen kann.

Statt automatischer Kontaktverbote sollen Gerichte jeden Fall individuell prüfen. Dabei werden Schwere, Häufigkeit und Wiederholungsrisiko der Gewalt berücksichtigt. Je nach Lage könnten Richter auch weniger weitreichende Maßnahmen anordnen, etwa betreute Umgangsrechte.

Das Justizministerium betont, dass der Ausschluss eines Elternteils ein schwerwiegender Schritt sei. Die Reform ist Teil umfassender Bemühungen, Familiengerichten in Sorgerechtsstreitigkeiten bessere Handlungsanweisungen zum Umgang mit häuslicher Gewalt an die Hand zu geben.

Sollte der Entwurf verabschiedet werden, erhalten Gerichte mehr Spielraum, um gewalttätigen Eltern den Zugang zu ihren Kindern einzuschränken. Im Mittelpunkt steht dabei der Opferschutz, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass Entscheidungen im Einzelfall getroffen werden. Der Gesetzentwurf geht nun in die nächste Phase der Beratungen.

Quelle