Neues Gesetz: Widerrufsbutton für Online-Verträge wird Pflicht in Deutschland
Dorit GierschnerNeues Gesetz: Widerrufsbutton für Online-Verträge wird Pflicht in Deutschland
Deutschland hat ein neues Gesetz eingeführt, das Unternehmen verpflichtet, einen "Widerrufsbutton" für Online-Verträge einzuführen. Die Regelung, die am 5. Februar 2026 verabschiedet wurde, setzt eine EU-Richtlinie um, die Verbrauchern den Widerruf von Verträgen erleichtern soll. Unternehmen müssen nun sicherstellen, dass der Button auf ihren Websites leicht auffindbar und nutzbar ist.
Das Gesetz geht auf die EU-Richtlinie 2023/2673 zurück, die Deutschland nun in nationales Recht umgesetzt hat. Den neuen Vorschriften zufolge muss der Widerrufsbutton deutlich gekennzeichnet und dauerhaft sichtbar sein. Er sollte entweder im Header oder Footer der Website platziert werden, um einen schnellen Zugriff zu ermöglichen.
Um einen Vertrag zu widerrufen, müssen Verbraucher ihren Namen, die Vertragsdaten und ihre E-Mail-Adresse angeben. Nach dem Absenden des Antrags ist eine Bestätigung durch Klick auf einen "Widerruf bestätigen"-Button erforderlich. Unternehmen sind anschließend verpflichtet, umgehend eine Eingangsbestätigung mit den Widerrufsdetails zu versenden.
Das Gesetz betrifft auch die Datenschutzerklärungen. Unternehmen müssen diese möglicherweise anpassen, um die über das Widerrufsformular erhobenen personenbezogenen Daten abudecken. Stellen Unternehmen falsche oder unvollständige Informationen zum Widerrufsbutton bereit, kann sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage verlängern.
Das neue System soll Online-Widerrufe transparenter und effizienter gestalten. Unternehmen müssen nun ihre Websites und Richtlinien an die Vorgaben anpassen. Bei Nichteinhaltung drohen längere Widerrufsfristen für Verbraucher.






