23 April 2026, 10:16

Polizei NRW räumt gravierende Barriere-Mängel auf ihrer Website ein

Whiteboard mit dem Text "Beyond Blended Accessibility", einer Globus-Zeichnung und Pfeilen.

Polizei NRW räumt gravierende Barriere-Mängel auf ihrer Website ein

Die Polizei Nordrhein-Westfalen hat auf ihrer Website eine Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß deutschem Recht veröffentlicht. Darin werden mehrere Mängel eingeräumt, die eine vollständige Einhaltung der aktuellen Standards verhindern. Die Überprüfung erfolgte auf Grundlage der Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

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In der Stellungnahme werden zahlreiche Probleme aufgezeigt, die Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderungen betreffen. Bilder und Grafiken enthalten häufig falsche oder nicht passende Alternativtexte – teils sogar in der falschen Sprache. Audiodateien verfügen zudem oft über keine Transkripte oder textbasierten Alternativen, was sie für Menschen, die auf Screenreader angewiesen sind, unzugänglich macht.

Auch Videomaterial birgt Herausforderungen. Zwar sind Untertitel verfügbar, die Steuerungselemente zum Ein- und Ausschalten sind jedoch schlecht erkennbar. Stumme Videos wiederum bieten weder Alternativtexte noch Audiodeskriptionen an.

Strukturell gibt es auf der gesamten Website Defizite: Listen werden fälschlicherweise mit div-Elementen statt mit korrekten Listen-Tags umgesetzt, Überschriften springen in der Hierarchie, und Formularfelder verfügen nicht über ordnungsgemäß verknüpfte Beschriftungen. Die Tastaturnavigation leidet unter einer zu geringen Kontrastierung der Fokusindikatoren, die das geforderte Mindestkontrastverhältnis von 3:1 unterschreitet.

Aktuell erfüllt die Website nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0. Nutzer könnten daher auf Schwierigkeiten bei der Navigation, der Mediennutzung und der Interaktion mit Formularen stoßen. Die Polizei hat diese Mängel im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Barrierefreiheitsprüfung offengelegt.

Quelle