Ramelow scheitert mit Eilantrag gegen Linken-Gehaltsdeckel – doch der Kampf geht weiter
Vesna DöhnRamelow scheitert mit Eilantrag gegen Linken-Gehaltsdeckel – doch der Kampf geht weiter
Bodo Ramelow hat beim Bundesschiedsgericht der Linken einen Eilantrag gestellt und eine „einstweilige Verfügung“ beantragt, um zu verhindern, dass über den entsprechenden Antrag auf dem anstehenden Parteitag abgestimmt wird. Er argumentierte, der Vorstoß des Parteivorstands sei verfassungswidrig, und behauptete, die geplante Regelung beeintrachtige bereits jetzt interne Wahlen der Partei und untergrabe seine rechtlichen Schutzmöglichkeiten.
Das Schiedsgericht wies Ramelows Antrag zurück mit der Begründung, dieser sei voraussichtlich unzulässig. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete, stützte sich die Entscheidung darauf, dass die Gehaltsdeckelung noch nicht formal vom Parteitag beschlossen worden sei. Trotz dieser Niederlage hat Ramelow inzwischen Berufung gegen den Spruch des Gerichts eingelegt.
Der Parteivorstand der Linken bleibt entschlossen, das Vorhaben voranzutreiben. Sollte der Antrag durchkommen, müssten alle Abgeordneten der Partei im Bundestag und im Europäischen Parlament ihre Einkünfte auf das Niveau eines durchschnittlichen Arbeitnehmers begrenzen.
Mit der Entscheidung des Schiedsgerichts bleibt die Abstimmung über die Gehaltsobergrenze auf dem Parteitag vorerst möglich. Ramelows Berufung wird nun darüber entscheiden, ob der Antrag ohne weitere rechtliche Hürden vorangebracht werden kann. Das Ergebnis wird maßgeblich beeinflussen, wie die Abgeordneten der Linken künftig entlohnt werden.






