"Rassistischer Arsch"-Tweet führt zu Strafbefehl – und entfacht Debatte um Paragraf 188
Rebekka Langern"Rassistischer Arsch"-Tweet führt zu Strafbefehl – und entfacht Debatte um Paragraf 188
Ein deutscher Autor musste sich wegen eines Tweets an den CDU-Politiker Philipp Amthor juristisch verantworten. Vor vier Jahren hatte er ihn als „rassistischen Arsch“ bezeichnet – eine Äußerung, die später zu einem Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen führte. Der Fall hat die Debatte um Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs neu entfacht, der Beleidigungen gegen Politiker unter Strafe stellt.
Der Streit begann, als der Autor den Tweet 2020 veröffentlichte. Zunächst blieb er ohne Folgen. Ein Jahr später bezeichnete der Autor die AfD-Politikerin Anna Leisten in einem weiteren Post jedoch als „Nazi“. Daraufhin erstattete Amthor offiziell Anzeige mit der Begründung, der frühere Tweet habe seine öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“.
Die Staatsanwaltschaft nahm den Fall auf und klagte den Autor nach Paragraf 188 an. Dieses Gesetz ermöglicht eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse, selbst ohne direkte Anzeige. Der Autor erhielt einen Strafbefehl – eine Verurteilung ohne Gerichtsverfahren –, sofern er nicht innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegte. Obwohl sein Fall letztlich zu seinen Gunsten ausging, warnte er, dass normale Bürger möglicherweise nicht so glimpflich davonkämen.
Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit kritisierte inzwischen die Regelung und äußerte Bedenken hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die freie Rede. Auch der Autor forderte die Abschaffung von Paragraf 188, da dieser seiner Meinung nach eher Hass gegen Politiker schüre, als sie zu schützen.
Der Fall lenkt die Aufmerksamkeit auf die Anwendung von Paragraf 188 in Deutschland. Die Erfahrung des Autors zeigt, wie ein einzelner Tweet noch Jahre später juristische Konsequenzen nach sich ziehen kann. Angesichts der Kritik der UN wird die Diskussion darüber, wie Meinungsfreiheit und der Schutz von Politikern in Einklang zu bringen sind, voraussichtlich weitergehen.






