Rechtsexperte fordert Reform: Ist Schwarzfahren wirklich ein Straftatbestand?
Bela WinklerRechtsexperte fordert Reform: Ist Schwarzfahren wirklich ein Straftatbestand?
Rechtsexperte Helmut Frister kritisiert Deutschlands Umgang mit Schwarzfahren
Der Juraprofessor Helmut Frister übt scharfe Kritik an der aktuellen Praxis Deutschlands im Umgang mit Fahrpreishinterziehung. Seiner Ansicht nach sind strafrechtliche Konsequenzen für Bagatelldelikte überzogen und belasten das Justizsystem unnötig. Seine Äußerungen fallen in eine Zeit, in der die Diskussion darüber zunimmt, ob Schwarzfahren weiterhin als Straftatbestand eingestuft werden sollte.
Frister verweist darauf, dass jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Fahrpreishinterziehung zurückgeht. Dies widerspreche dem Grundsatz, dass Strafrecht nur als letztes Mittel eingesetzt werden solle, so der Experte. Seine Position zielt darauf ab, zwischen schwerwiegendem Fehlverhalten und einfachen Regelverstößen klar zu unterscheiden.
Einfaches Schwarzfahren – etwa das Betreten eines Zuges ohne Ticket, aber ohne gewaltsames Eindringen – betrachtet er nicht als besonders verwerflich. Gleichzeitig lehnt er Forderungen ab, Schwarzfahren pauschal zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Stattdessen schlägt er vor, strafrechtliche Konsequenzen auf den Fernverkehr zu beschränken, wo immerhin jeder achte gemeldete Fall auftritt.
Eine vollständige Streichung des § 265a StGB lehnt Frister ebenfalls ab. Sein Lösungsvorschlag sieht eine Reform des Gesetzes vor, um die Gerichte zu entlasten, ohne gezielten Betrug straffrei zu stellen.
Die Debatte über die Schwarzfahrer-Regelungen hält an, wobei Frister für gezielte Reformen plädiert. Sein Modell würde bei schweren Verstößen weiterhin Sanktionen vorsehen, unnötige Verfahren jedoch reduzieren – mit dem Ziel, ein faires und effizientes Rechtssystem zu gewährleisten.






