05 April 2026, 04:13

Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz für mehr Flexibilität und Nachhaltigkeit

Farbcodierte Karte eines geplanten Wohnbaugebiet-Entwicklungsplans auf Papier, mit beschrifteten Abschnitten und Textdetails zu Gebäuden, Straßen und anderen Merkmalen.

Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz für mehr Flexibilität und Nachhaltigkeit

Sachsen-Anhalt modernisiert Berufsregeln für Architekten und Stadtplaner

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt will das Architektengesetz reformieren und damit die beruflichen Rahmenbedingungen für Architekten und Stadtplaner auf den neuesten Stand bringen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht Änderungen in den Bereichen Ausbildung, Registrierung und Aufgabenprofile vor. Sollte das Vorhaben verabschiedet werden, profitieren Fachkräfte künftig von mehr Flexibilität und einer breiteren Anerkennung ihrer Qualifikationen.

Der Entwurf enthält mehrere zentrale Neuerungen. Künftig sollen Anträge auf Registrierung sowie Meldungen beruflicher Tätigkeiten auch elektronisch eingereicht werden können. Damit soll der Verwaltungsaufwand für Architekten und Planer deutlich verringert werden.

Ausländische Abschlüsse werden künftig bereits vor der Einreise nach Deutschland anerkannt. Bisher orientierten sich andere Bundesländer an EU-Richtlinien und dem Anerkennungsgesetz des Bundes von 2012, das Kompetenzprüfungen und oft zusätzliche Eignungstests vorsah. Die Anerkennungquote lag nach Anpassungen im alten System zwischen 60 und 70 Prozent.

Das Aufgabenspektrum von Architekten und Stadtplanern wird erweitert: Künftig gehören auch Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität und zur Energieeinsparung zu ihren Tätigkeitsfeldern. Zudem werden in Ausbildungs- und Weiterbildungsprogrammen Kernthemen wie Bauplanung und Baurecht stärker verankert. Absolventen dieser Lehrgänge können als junge Mitglieder in die Architektenkammer aufgenommen werden.

Fachleute erhalten zudem die Möglichkeit, ihre Tätigkeit in neuen Rechtsformen wie der GmbH & Co. KG, der OHG oder der KG auszuüben. Die Reformen legen außerdem mehr Gewicht auf Bürgerbeteiligung und soziale Prioritäten – etwa bezahlbaren Wohnraum und barrierefreies Bauen.

Der Gesetzentwurf stellt eine umfassende Aktualisierung des Architektengesetzes in Sachsen-Anhalt dar. Er vereinfacht die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, erweitert die Ausbildungsanforderungen und modernisiert die Registrierungsverfahren. Die Änderungen sollen den Berufsstand stärker an aktuelle ökologische und soziale Anforderungen anpassen.

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