Sachsen plant stufenweise Gehaltserhöhung für Beamte bis 2028
Beamte in Sachsen sollen eine Gehaltserhöhung erhalten, nachdem die regierenden Parteien CDU und SPD des Bundeslandes beschlossen haben, die jüngste Tarifeinigung im öffentlichen Dienst zu übernehmen. Das Vorhaben zielt darauf ab, ihre Gehälter und Pensionen an die im Frühjahr dieses Jahres erzielte Tarifvereinbarung anzupassen.
Der Schritt folgt ähnlichen Entscheidungen in vier weiteren deutschen Bundesländern, in denen Beamte ebenfalls eine Anpassung ihrer Bezüge an den bundesweiten Tarifabschluss erhalten werden. Der Gesetzentwurf, der dem sächsischen Landtag vorgelegt werden soll, sieht vor, die im Februar vereinbarte Tariferhöhung für den öffentlichen Dienst auf die Beamten zu übertragen. Demnach steigen die Gehälter ab dem 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro. Weitere Erhöhungen um 2,0 Prozent folgen am 1. März 2027 und um 1,0 Prozent am 1. Januar 2028.
Beide Parteien betonten die Bedeutung von Fairness bei dieser Entscheidung. Jan Löffler, haushaltspolitischer Sprecher der CDU, bezeichnete die Vereinbarung als "ausgewogenes Ergebnis" und argumentierte, dass die Übernahme für Beamte unverzichtbar sei. Henning Homann, Fraktionsvorsitzender der SPD, fügte hinzu, dass der Schritt die Wertschätzung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst unterstreiche.
Neben Sachsen haben auch Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zugesagt, die Tariferhöhung für ihre Beamten zu übernehmen. Ralf Hron, stellvertretender Vorsitzender des DGB Sachsen, hob die Rolle der Beamten bei der Aufrechterhaltung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie hervor. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die Ankündigung der Koalition und bezeichnete sie als notwendigen Schritt, um eine faire Bezahlung zu gewährleisten.
Der Entwurf wird nun dem sächsischen Landtag zur Abstimmung vorgelegt. Bei Annahme erhalten die Beamten im Freistaat ihre Gehaltserhöhung in mehreren Stufen über die nächsten zwei Jahre. Die Entscheidung reiht Sachsen damit in die Gruppe der Bundesländer ein, die bereits ähnliche Anpassungen für ihre Beschäftigten im öffentlichen Dienst umsetzen.






