07 April 2026, 00:17

Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen seit November

Eine farbcodierte Europakarte aus dem Jahr 2017, die den Geschleichtergleichheitsindex anzeigt, mit einer Textübersicht auf der linken Seite.

Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen seit November

Fast 1.000 Menschen in Sachsen-Anhalt haben seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im vergangenen November ihr rechtliches Geschlecht ändern lassen. Das Gesetz ermöglicht es Personen, ihre Eintragung ohne langwierige Begutachtungen zu aktualisieren. Behörden zufolge verläuft die Reform bisher reibungslos, mit nur wenigen gemeldeten Problemen.

Die neue Regelung trat im November 2024 in Kraft und vereinfacht das Verfahren zur Änderung des rechtlichen Geschlechts, indem sie frühere Anforderungen wie Sachverständigengutachten abschafft. Seither haben 976 Menschen ihre Daten anpassen lassen.

Die meisten Antragstellenden waren erwachsen, etwa 40 Minderjährige nahmen ebenfalls Änderungen vor. Bei den unter 18-Jährigen handelte es sich überwiegend um Transitionen von weiblich zu männlich. Nur vier Personen beantragten nach der ersten Änderung eine zweite Korrektur.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Sigrun Quente, Landesvorsitzende des Fachverbandes der Standesämter, erklärte, es habe lediglich einen Verdachtsfall auf Missbrauch gegeben. Der Verband bewertet die Reform zwar positiv, diskutiert aber nun mögliche Anpassungen. Ein Vorschlag sieht vor, dass Personen, die während ihrer Registrierung als männlich eine Straftat begangen haben, fünf Jahre warten müssen, bevor sie ihren Eintrag ändern dürfen.

Das Selbstbestimmungsgesetz ist seit Monaten in Kraft und läuft mit wenigen Komplikationen. Die Standesämter haben fast 1.000 Änderungen bearbeitet, überwiegend für Erwachsene. Die Debatten über mögliche Nachbesserungen dauern an – im Fokus stehen der Schutz vor Missbrauch bei gleichzeitiger Wahrung der Zugänglichkeit.

Quelle