SPD-Politiker warnt vor riskanten Hackbacks durch deutsche Behörden
Dorit GierschnerSPD-Politiker warnt vor riskanten Hackbacks durch deutsche Behörden
Johannes Schätzl, der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hat Bedenken gegen einen geplanten Gesetzesentwurf geäußert, der deutschen Behörden Befugnisse für digitale Gegenangriffe einräumen soll. Er warnt, solche Maßnahmen könnten gegen internationale Rechtsnormen verstoßen und zivile Infrastruktur gefährden. Seine Kritik kommt zu einem Zeitpunkt, an dem das Bundesinnenministerium über eine Ausweitung der Cyberfähigkeiten wichtiger Behörden nachdenkt.
Der zur Debatte stehende Entwurf würde es dem Bundespolizeipräsidium, dem Bundeskriminalamt (BKA) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ermöglichen, aktiv in fremde IT-Systeme einzugreifen. Schätzl kritisiert den Vorschlag scharf: Ohne klare Beweise für die Herkunft eines Angriffs seien Infiltration oder Manipulation solcher Systeme rechtlich wie ethisch höchst problematisch.
Zwar befürwortet er grundsätzlich Bestrebungen, die Cyberabwehr Deutschlands zu stärken, lehnt offensive Methoden wie sogenannte "Hackbacks" jedoch entschieden ab. Seiner Ansicht nach müsste ein rechtlicher Rahmen präzise definieren, was unter einem Hackback zu verstehen ist, um Missbrauch vorzubeugen. Zudem betont er, dass internationale Regelwerke – etwa die Genfer Konventionen – staatliches Handeln im Cyberraum klar begrenzen.
Schätzl besteht darauf, dass neue Maßnahmen bestehende Rechtsnormen nicht aushöhlen und keine Risiken für zivile digitale Infrastruktur schaffen dürfen. Seine Position spiegelt eine grundsätzliche Debatte wider: Wie lassen sich Sicherheitsinteressen mit rechtlichen und ethischen Grenzen in der Cyberkriegführung in Einklang bringen?
Der Gesetzesentwurf wird derzeit im Bundesinnenministerium geprüft. Sollte er verabschiedet werden, erhielten die Behörden beispiellose Kompetenzen für offensive Cyberoperationen. Schätzls Einwände unterstreichen die Dringlichkeit klarer rechtlicher Schutzmechanismen, bevor solche Instrumente eingeführt werden.






