30 June 2026, 04:10

Vom Bundestags-Neinsager zum Verbot: Der Fall Muslim Interaktiv

Altes AfD-Video über die CDU und 'Muslim Interaktiv' geht erneut viral

Vom Bundestags-Neinsager zum Verbot: Der Fall Muslim Interaktiv

Bundestag lehnte Verbot von „Muslim Interaktiv“ im Juni 2024 ab – Verein später doch verboten

Im Juni 2024 lehnte der Deutsche Bundestag einen Antrag ab, den Verein Muslim Interaktiv zu verbieten. Die Entscheidung fiel nach einer namentlichen Abstimmung, bei der sich die großen Parteien zwar gegen das Vorhaben der AfD aussprachen, der Verein jedoch schließlich im November 2025 vom Bundesinnenministerium verboten wurde.

Bereits im Mai 2024 hatte die AfD-Bundestagsfraktion einen entsprechenden Verbotsantrag eingereicht. Noch im selben Monat hatte der Hamburger Verfassungsschutz die Gruppe als „gesichert extremistisch“ eingestuft. Der CDU-Abgeordnete Christoph de Vries bezeichnete den AfD-Antrag damals als überflüssig und verwies auf die bereits bestehenden Bemühungen seiner Partei gegen den politischen Islamismus.

Am 13. Juni 2024 stimmte der Bundestag über den AfD-Antrag ab. CDU, SPD, FDP, Grüne und die Linke stimmten für die Ablehnung, während sich die BSW-Fraktion enthielt. Ali Al-Dailami von der BSW kritisierte, der Antrag stelle eine pauschale Gleichsetzung von Islam und Islamismus dar und diffamiere damit Muslime. Zeitgleich veröffentlichte Baumann ein Video zur Debatte auf Facebook.

Schon im April 2024 hatte die Hamburger CDU ein landesweites Verbot von Muslim Interaktiv gefordert, das jedoch von SPD und Grünen blockiert wurde. Letztlich erließ der Bund im November 2025 ein Verbot, da der Verein eine islamistische Gesellschaftsordnung als einziges Modell durchsetzen und staatlichen Einfluss ablehnen wollte.

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Das Verbot von Muslim Interaktiv war das Ergebnis eines langen politischen und juristischen Prozesses. Die Aktivitäten der Gruppe wurden als unvereinbar mit den demokratischen Grundsätzen Deutschlands bewertet. Die Bundesbehörden handelten nach einer Prüfung der extremistischen Einstufung und Ziele des Vereins.

Quelle