Wahl des Lörracher Vize-Bürgermeisters nach Prüfung für rechtmäßig erklärt
Rebekka LangernWahl des Lörracher Vize-Bürgermeisters nach Prüfung für rechtmäßig erklärt
Die Wahl des stellvertretenden Bürgermeisters in Lörrach wurde nach einer offiziellen Prüfung für rechtmäßig erklärt. Eine Beschwerde hatte Zweifel am Verfahren aufgeworfen, woraufhin der Regierungspräsidium Freiburg die Angelegenheit untersuchte. Die Behörden erklärten die Abstimmung nun für gültig und abgeschlossen.
Die Wahl erfolgte nach dem Zustimmungswahlverfahren, bei dem die Wähler lediglich ein Kästchen ankreuzen mussten. Dieses System kam zum Einsatz, da sich keine Gegenkandidaten gegen die amtierende Amtsinhaberin beworben hatten. Der Stadtrat hatte zuvor einen Beschluss gefasst, der eine Vorauswahl ermöglichte – diese bildete die Grundlage für die Abstimmung.
Nur ein Kandidat erfüllte die erforderlichen Kriterien und wurde nominiert. Das Regierungspräsidium bestätigte, dass dieser die notwendige absolute Mehrheit erreichte. Bei der Überprüfung des Wahlverfahrens wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt.
Am 26. März 2026 wurde Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić vom Stadtrat erfolgreich wiedergewählt. Mit der Abweisung der Beschwerde und der Bestätigung des Verfahrens ist die Wahl nun offiziell abgeschlossen. Die Entscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg bestätigt, dass die Abstimmung allen rechtlichen Anforderungen entsprach. Die Wahl des stellvertretenden Bürgermeisters bleibt damit endgültig unangefochten – weitere Schritte oder Prüfungen sind nicht mehr erforderlich.






