Wildkräuter sammeln: Was ist erlaubt – und was kostet Bußgelder bis zu 50.000 Euro?
Rebekka LangernWildkräuter sammeln: Was ist erlaubt – und was kostet Bußgelder bis zu 50.000 Euro?
Viele Menschen sammeln gern Wildkräuter und Blumen von Wiesen – sei es für Mahlzeiten oder als Futter für Haustiere. Doch die Regeln für das Betreten und Ernten in diesen Gebieten sind nicht immer eindeutig. Wer unachtsam handelt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern kann auch landwirtschaftliche Flächen beschädigen.
In Deutschland erlaubt die bundesweite Handstraußregelung nach § 39 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) das Sammeln wild wachsender Pflanzen in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf. Wer also eine kleine Handvoll Kräuter für eine Mahlzeit pflückt, handelt in der Regel auf nicht geschützten Flächen legal. Streng verboten ist das Sammeln jedoch in Naturschutzgebieten, Nationalparks oder anderen geschützten Zonen.
Das Betreten von landwirtschaftlich genutzten Wiesen ist meist untersagt, da Trittspuren die Ernte schädigen können. In einigen Bundesländern wie Schleswig-Holstein ist der Zutritt zu Acker- und Grünland generell verboten. Selbst wo das Betreten erlaubt ist, gelten oft Einschränkungen während der Wachstumsphase – meist von März bis Oktober.
Haustierbesitzer, die frisches Grün füttern möchten, sollten vor dem Pflücken die örtlichen Vorschriften prüfen. Zwar werden die meisten Grundbesitzer gegen behutsames Sammeln nichts einwenden, doch ist es ratsam, vorher um Erlaubnis zu fragen. Die Strafen bei Verstößen können je nach Schwere der Zuwiderhandlung von einigen hundert Euro bis zu 50.000 Euro reichen.
Nähere Informationen bietet der Artikel "Nachgefragt: Was dürfen Wanderer und Sportler auf dem Feld?" – dort gibt es weitere Hinweise.
Da die Regelungen zu Wiesenbetreten und Pflanzensammlung je nach Ort und Flächennutzung variieren, sollten Sammler stets die Erlaubnis klären und geschützte oder landwirtschaftlich genutzte Gebiete meiden. So lassen sich rechtliche Konsequenzen vermeiden – und gleichzeitig werden Äcker sowie natürliche Lebensräume geschont.






