BGH blockiert Verbrenner-Verbot: Mercedes und BMW dürfen weiter Benziner und Diesel verkaufen
Rebekka LangernBGH blockiert Verbrenner-Verbot: Mercedes und BMW dürfen weiter Benziner und Diesel verkaufen
Bundesgerichtshof weist Klagen gegen Verbrenner-Verkauf von Mercedes und BMW ab
Deutschlands höchstes Revisionsgericht hat Klagen abgewiesen, die ein Verbot des Verkaufs neuer Verbrennerfahrzeuge von Mercedes-Benz und BMW ab 2030 erzwingen wollten. Das in Karlsruhe verkündete Urteil bestätigt frühere Entscheidungen und weist die von der Umweltschutzorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) eingereichten Forderungen zurück. Beide Automobilhersteller begrüßten das Ergebnis als Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit.
Das Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, dass es keinen konkreten CO₂-Budgetrahmen für einzelne Unternehmen gebe. Damit entzog das Gericht den Umweltschützern die zentrale Argumentationsgrundlage für ein beschleunigtes Verbot. Die Entscheidung steht im Einklang mit vorherigen Urteilen unterer Instanzen und stärkt die rechtliche Position der Autokonzern.
Die Klagen hatten zum Ziel, Mercedes-Benz und BMW zu verpflichten, den Verkauf neuer Benzin- und Dieselwagen bis November 2030 einzustellen. Das Gericht sah jedoch keine rechtliche Grundlage für ein solches Verbot im geltenden Klimaschutzrecht. Vertreter beider Unternehmen zeigten sich erleichtert und betonten, das Urteil beseitige Planungsunsicherheiten für ihre Geschäfte in Deutschland.
Während die nationale Debatte in Deutschland weitergeht – darunter auch private Klagen, die ein früheres Verbrenner-Aus fordern –, berührt das Urteil nicht das EU-weite Auslaufdatum für Verbrennungsmotoren ab 2035. Dieser Zeitplan bleibt bestehen, auch wenn auf EU-Ebene weiterhin über mögliche Anpassungen diskutiert wird. Andere europäische Länder werden sich weiterhin an die Vorgaben der Union halten, unabhängig von diesem deutschen Richterspruch.
Die Abweisung der Klagen bedeutet, dass Mercedes-Benz und BMW in Deutschland auch über 2030 hinaus Verbrennerfahrzeuge verkaufen dürfen – sofern keine neuen gesetzlichen Regelungen erlassen werden. Das Urteil bestätigt zudem, dass EU-weite Verbote unabhängig von nationalen Klagen bleiben. Für die Autokonzern bedeutet dies vorerst mehr Planungssicherheit für ihre künftige Produktion.






