Hubig will Feminizide als Mord bestrafen – Reform des Strafgesetzbuchs geplant
Dorit GierschnerHubig will Feminizide als Mord bestrafen – Reform des Strafgesetzbuchs geplant
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Reform des Strafgesetzbuchs vor, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte härter zu bestrafen
Justizministerin Stefanie Hubig will das Strafgesetzbuch ändern, um Morde aus geschlechtsspezifischen Motiven künftig als eigenständige Straftatbestände zu erfassen. Bisher werden einige dieser Fälle lediglich als Totschlag gewertet.
Nach geltendem Recht können Tötungen aus Besitzansprüchen bereits als Mord verfolgt werden. Doch Schlupflöcher ermöglichen es, dass andere geschlechterbasierte Taten als Totschlag eingestuft werden – mit gravierenden Folgen: Während Mord lebenslange Haftstrafen nach sich ziehen kann, sehen Totschlagsdelikte deutlich mildere Urteile vor.
Hubigs Vorstoß zielt darauf ab, diese Lücke zu schließen. Ihr Entwurf sieht vor, den Mordparagraphen um Taten zu erweitern, bei denen das Opfer ausschließlich wegen seines Geschlechts zum Ziel wird. Hintergrund ist die Kritik, dass die aktuellen Regelungen sogenannte Feminizide nicht klar genug abdecken.
Die Reform soll sicherstellen, dass geschlechtsspezifische Beweggründe genauso streng geahndet werden wie andere erschwerende Umstände bei Mord. Gelangt der Gesetzentwurf durchs Parlament, würde dies die Rechtsunsicherheit bei der Bewertung solcher Verbrechen beseitigen.
Die geplante Änderung würde mehr Klarheit bei der Strafzumessung in Fällen geschlechtermotivierter Gewalt schaffen. Indem diese Taten explizit als Mord eingestuft werden, sollen Täter:innen künftig mit härteren Strafen rechnen müssen. Die Bundesregierung erwartet, dass die Anpassung den Schutz von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt deutlich stärkt.






