Cannabis-Patienten: Neue Reise-Regeln ab Frühling 2026 – was Sie wissen müssen
Vesna DöhnCannabis-Patienten: Neue Reise-Regeln ab Frühling 2026 – was Sie wissen müssen
Cannabis-Patienten in Deutschland sehen sich im Frühling 2026 mit neuen Reiseherausforderungen konfrontiert. Mit Beginn der ersten großen Reisesaison des Jahres weisen Gesundheitsbehörden dringend auf die geltenden rechtlichen Vorgaben hin. Die Bestimmungen unterscheiden sich deutlich danach, ob Reisende innerhalb des Schengen-Raums bleiben oder diesen verlassen.
Das Cannabisgesetz (CanG) hat seit seiner Einführung die Regeln für den Transport von medizinischem Cannabis durch Patienten grundlegend verändert. Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums ist nun ein Artikel-75-Zertifikat Pflicht. Dieses Dokument muss von der örtlichen Gesundheitsbehörde ausgefüllt und beglaubigt werden und enthält präzise Angaben: Dosierung, Menge, Reisedaten sowie die persönlichen Daten des Patienten.
Patienten dürfen einen Vorrat für maximal 30 Tage mitführen, doch gelten strenge Auflagen. Die Medikamente müssen in der Originalverpackung der Apotheke verbleiben und im Handgepäck transportiert werden. So soll eine unterbrechungsfreie Therapie gewährleistet werden, ohne gegen gesetzliche Vorgaben zu verstoßen.
Deutlich komplizierter wird die Situation außerhalb des Schengen-Raums. Hier müssen Patienten spätestens acht Wochen vor Abreise Kontakt mit der diplomatischen Vertretung ihres Ziellands aufnehmen. Jedes Land hat eigene Einfuhrbestimmungen – wer diese nicht prüft, riskiert rechtliche Konsequenzen.
Am 23. März 2026 betonten deutsche Gesundheitsbehörden diese Punkte erneut, um Reisende vor unerwarteten juristischen Problemen zu bewahren. Die Erinnerung erfolgt parallel zu einem Rückblick auf die weitreichenden Änderungen der deutschen Cannabisgesetze seit Inkrafttreten des CanG.
Für Patienten mit medizinischem Cannabis gibt es nun klarere Richtlinien für Reisen innerhalb des Schengen-Raums: Das Artikel-75-Zertifikat und die Originalverpackung helfen, rechtliche Schwierigkeiten auf kurzen Trips zu vermeiden. Bei Reisen in Drittstaaten bleibt der frühzeitige Kontakt mit Botschaften jedoch unverzichtbar, um die unterschiedlichen Vorschriften zu navigieren.






