Kölner Volksbühne: Rechtsstreit um Lärm und Baugenehmigung geht in nächste Runde
Bela WinklerNachbarschaftsstreit mit Kölns Volksbühne geht in die nächste Runde - Kölner Volksbühne: Rechtsstreit um Lärm und Baugenehmigung geht in nächste Runde
Jahrelanger Streit zwischen Kölner Volksbühne und Anwohner nimmt neue Wendung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den langwierigen Rechtsstreit zwischen der Kölner Volksbühne und einem benachbarten Anwohner zurück an das Oberverwaltungsgericht Münster verwiesen – eine erneute Prüfung des Falls ist nun erforderlich. Im Mittelpunkt des Konflikts steht eine Baugenehmigung für den Umbau eines Teils einer ehemaligen Druckerei in eine Wohnung.
Der juristische Streit eskalierte, als der Verein Freie Volksbühne gegen die Genehmigung klagte und geltend machte, dass die Theateraktivitäten bereits durch bestehende Rechte geschützt seien. Im Juni 2024 gab das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster dem Verein recht: Es hob die Baugenehmigung auf und begründete dies mit übermäßigem Lärm durch Aufführungen, der künftige Bewohner stören würde.
Die Leipziger Richter urteilten später, dass sich das Münsteraner Gericht zu stark auf eine einzelne Lärmrichtlinie konzentriert habe. Da sie keine abschließende Entscheidung treffen konnten, verwiesen sie den Fall zur umfassenderen Bewertung zurück. Offengelassen wurde dabei, wie sich die frühere Nutzung des Gebäudes als Druckerei auf das Verhältnis zwischen Theater und Anwohnern auswirken könnte.
Nun liegt der Fall erneut in Münster, wo in einer neuen Verhandlung die Genehmigung erneut geprüft wird. Bisher gibt es keine konkreten Hinweise darauf, wie sich der für 2025 geplante Wohnumbau auf das nachbarschaftliche Miteinander auswirken könnte.
Der Streit bleibt vorerst ungelöst – das Münsteraner Gericht muss die Baugenehmigung nun neu bewerten. Die Entscheidung wird zeigen, ob der Umbau vorankommt oder ob Lärmbedenken das Projekt blockieren. Ein endgültiges Urteil steht noch aus.






