Neues Gesetz erleichtert ausländischen Apothekern den Berufseinstieg in Deutschland
Rebekka LangernNeues Gesetz erleichtert ausländischen Apothekern den Berufseinstieg in Deutschland
Deutschland beschleunigt die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Ein neues Gesetz, das der Bundestag verabschiedet hat, soll Bürokratie abbauen und es Apothekern aus Drittstaaten erleichtern, in Deutschland zu arbeiten. Die Reform zielt darauf ab, den wachsenden Fachkräftemangel in Apotheken bundesweit zu bekämpfen.
Der Bundestag stimmte für eine Vereinfachung des Anerkennungsverfahrens für Apotheker, die außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums ausgebildet wurden. Statt aufwendiger Äquivalenzprüfungen auf Basis von Dokumenten führt das Gesetz eine straffere Kompetenzbewertung ein. Damit entfallen bürokratische Hürden, die qualifizierten Fachkräften bisher den Berufseinstieg verzögerten.
Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt die Reform und betont den dringenden Personalbedarf. BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann warnte, dass in den kommenden Jahren tausende Apotheker fehlen werden. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass die Approbationsordnung für Apotheker angepasst werden müsse, um mit den neuen Regelungen in Einklang zu stehen.
Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, die bereits im Mai erfolgen könnte. Bei Verabschiedung tritt es am 1. November 2026 in Kraft. Die Neuregelung erleichtert es Apothekern aus Drittstaaten, in den deutschen Arbeitsmarkt einzusteigen. Durch den Ersatz komplexer Gleichwertigkeitsprüfungen durch ein beschleunigtes Verfahren hofft die Regierung, dringende Personalengpässe im Apothekensektor zu schließen. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Bundesrat, bevor die Umsetzung Ende 2026 erfolgt.






