17 April 2026, 20:12

Nürnberg bleibt vorerst im Bündnis gegen Rechtsextremismus – doch der Streit geht weiter

Eine Karte einer Stadt mit einem roten Hakenkreuz in der Mitte, umgeben von Text und Zahlen.

Nürnberg bleibt vorerst im Bündnis gegen Rechtsextremismus – doch der Streit geht weiter

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Nürnberg vorerst Teil des Bündnisses gegen Rechtsextremismus bleiben darf. Die Richter folgten damit nicht der Klage der rechtspopulistischen AfD, die der Stadt vorwarf, mit ihrer Mitgliedschaft gegen die politische Neutralitätspflicht zu verstoßen. Doch der Streit ist damit noch nicht beendet.

Ausgelöst wurde der Konflikt 2022, als der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach gegen die Stadt klagte. Die Partei argumentierte, das Netzwerk – dem 164 Städte und 358 zivilgesellschaftliche Gruppen angehören – verletze die staatliche Neutralität. 2024 gab das Bayerische Verwaltungsgericht der AfD zunächst recht, woraufhin Nürnberg in Revision ging.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob das Urteil nun auf und verwies den Fall zur erneuten Prüfung zurück. Die Richter müssen klären, ob Zweck und Rolle des Bündnisses sowie Nürnbergs Engagement darin die weitere Teilnahme der Stadt rechtfertigen. Das Netzwerk erhält öffentliche Fördergelder, darunter jährlich 30.000 Euro von Nürnberg und 10.000 Euro von der Metropolregion.

Eine endgültige Entscheidung steht noch aus – der Rechtsstreit zieht sich damit weiter hin. Das aktuelle Urteil erlaubt Nürnberg zwar vorläufig die Mitgliedschaft, doch das weitere Vorgehen bleibt ungewiss.

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Mit ihrer Klage hat die AfD Nürnbergs Beteiligung am Antiextremismus-Netzwerk verzögert, aber nicht gestoppt. In weiteren Verhandlungen wird es um die Struktur des Bündnisses und den Einfluss der Stadt gehen. Bis dahin laufen Förderung und Mitwirkung unter rechtlichen Vorbehalten weiter.

Quelle