Terrassengebühren: Warum manche Städte Gastronomen schröpfen – andere nicht
Dorit GierschnerTerrassengebühren: Warum manche Städte Gastronomen schröpfen – andere nicht
Eine neue Studie offenbart erhebliche Unterschiede bei den Terrassengebühren in deutschen Städten. Der Bund der Steuerzahler hat die Abgaben in 24 Kommunen mit jeweils über 20.000 Einwohnern verglichen. Während einige Städte die Gebühren komplett abgeschafft haben, verlangen andere für eine standardmäßige Außengastronomie-Fläche mehr als 1.000 Euro.
Im Fokus der Analyse standen die Kosten für eine 25 Quadratmeter große Terrasse, die von Mai bis September betrieben wird. Im Durchschnitt verlangen Städte, die für Außenbestuhlung Gebühren erheben, 328 Euro. Spitzenreiter ist Wernigerode mit der höchsten Abgabe von 1.163 Euro – bedingt durch einen Aufschlag von 2023 für den zentralen Marktplatz. Es folgen Lutherstadt Wittenberg mit 750 Euro und Halle (Saale) mit 700 Euro.
Am anderen Ende der Skala liegen Schönebeck und Zeitz mit den niedrigsten Gebühren von 52 bzw. 56 Euro. Fünf Kommunen – Merseburg, Sangerhausen, Köthen, Salzwedel und Lutherstadt Eisleben – haben die Terrassengebühren sogar vollständig gestrichen.
Ralf Seibicke, Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler, argumentiert, dass der Verzicht auf diese Abgaben die Außengastronomie fördere und zur Belebung der Innenstädte beitrage. Die finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte der Kommunen seien minimal, da die Einnahmen aus Terrassengebühren weniger als 0,05 Prozent der gesamten kommunalen Steuereinnahmen ausmachten.
Die Studie zeigt deutliche Gegensätze in der Handhabung der Terrassengebühren durch die Städte. Während einige hohe Kosten erheben, haben andere die Abgaben komplett abgeschafft, um lokale Betriebe zu unterstützen. Die Ergebnisse legen nahe, dass ein Verzicht auf diese Gebühren der städtischen Wirtschaft zugutekommen könnte – und das ohne nennenswerte Haushaltsbelastung.






