WBGU fordert rechtlichen Schutz für Wälder und Moore als kritische Infrastruktur
Vesna DöhnWBGU fordert rechtlichen Schutz für Wälder und Moore als kritische Infrastruktur
Der Wissenschaftliche Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) fordert, natürliche Infrastruktur rechtlich als kritische Infrastruktur anzuerkennen. Der Rat warnt, dass Ökosysteme wie Seen, Wälder und Moore geschützt werden müssen, um den Zivilschutz zu sichern. Diese Gebiete wirken demnach als Puffer gegen Hitzewellen, Pandemien und Extremereignisse.
Bisher umfasst kritische Infrastruktur vor allem vom Menschen geschaffene Systeme wie Straßen, Schienen und Energienetze. Der WBGU plädiert dafür, diese Definition zu erweitern, um natürliche Infrastruktur gleichberechtigt unter rechtlichen Schutz zu stellen. Ohne diese Anpassung drohten Klimaprojekte, die die biologische Vielfalt und Ökosysteme fördern, zugunsten anderer Vorhaben geopfert zu werden.
Der Rat empfiehlt eine bundesweite Erfassung zentraler Naturräume. Zudem rät er zur Einrichtung von Frühwarnsystemen, um den Rückgang von Ökosystemen frühzeitig zu erkennen. In der militärischen Ausbildung solle das Bewusstsein für Umweltrisiken gestärkt werden, und der Nationale Sicherheitsrat müsse den Schutz natürlicher Infrastruktur zur Priorität erklären.
Der Bericht mahnt einen globalen Wandel in der Energieerzeugung hin zu erneuerbaren Quellen wie Solar- und Windkraft an. Diese Umstellung brächte wirtschaftliche und gesundheitliche Vorteile mit sich. Auch die Entwicklungspolitik solle den Schutz von Ökosystemen fördern – mit lokalen Akteuren in führender Rolle.
Die Einstufung natürlicher Infrastruktur als kritisch würde verhindern, dass sie anderen Projekten zum Opfer fällt. Diese Änderung sichere lebenswichtige Klimainitiativen für Gemeinden und stärke die globale Sicherheit. Die Vorschläge des WBGU zielen darauf ab, Ökosysteme als Grundpfeiler des Zivilschutzes zu erhalten.
